Vor Heimeintritt sind der Bezirkshauptmannschaft Perg Nachweise über Einkommen jeder Art vorzulegen.
Ist kein ausreichendes Einkommen vorhanden, ist eine Finanzierung der Heimunterbringung aus Sozialhilfemitteln möglich. Den Heimbewohnern verbleiben 20 % der Pension. Vom Pflegegeld wird ein Pflegezuschlag berechnet.
Sozialhilfeverband Perg
Dirnbergerstraße 11
4320 Perg
Tel.: +43 7262/551-67329
E-Mail: office@shvpe.at